Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Rechtsverkehr mit Unternehmen. Sämtliche Geschäfte erfolgen nur auf Grund der folgenden Verkaufsbedingungen, die der Auftraggeber durch die Bestellung für sich bindend anerkennt.

  1. Bedingungen unserer Geschäftsfreunde, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, sind für uns unverbindlich.Unsere Angebote gelten freibleibend. Der Erhalt uns genügender Auskünfte ist immer Voraussetzung für Bindung unsererseits, auch wenn ein Abschluss schon vorbehaltlos bestätigt sein sollte.
    Alle Aufträge, auch die unseren Vertretern erteilten, sowie mündliche und fernmündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Unsere Auftragsbestätigung ist umgehend auf Richtigkeit zu prüfen. Wenn unserer Auftragsbestätigung nicht schriftlich widersprochen wird, gilt sie als anerkannt.
  2. Die Preise verstehen sich in Euro.
  3. Zahlungen sind nur rechtsgültig, wenn sie an uns direkt erfolgen. Die Zahlungen haben sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert. Skontovereinbarungen beziehen sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird am Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft ausgestellt. (Holschuld, Annahmeverzug). Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, gleichviel, ob sie aus demselben oder anderen Geschäften herrühren, bei Zahlungseinstellung des Schuldners, oder wenn beim Schuldner Wechsel oder Scheck zu Protest gehen, oder uns bekannt wird, dass Klagen gegen ihn angestrengt sind, wird unsere ganze Forderung sofort fällig.
    Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei Verweigerung der Annahme der Ware sowie bei Erhalt uns nicht befriedigender Auskünfte sind wir berechtigt, Vorleistung zu beanspruchen, die Lieferung ohne vorherige Anzeige einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wegen etwaiger Ansprüche und Einreden des Bestellers, auch wegen solcher, die sich auf Sachmängel begründen, dürfen Zahlungen nicht zurückgehalten werden, auch ist Aufrechnung ausgeschlossen.
    Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Bei Zielüberschreitung sind Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
    Sämtliche von uns gelieferten, bezahlten oder nicht bezahlten Waren bleiben, auch wenn die Waren vom Käufer bearbeitet oder verarbeitet sind, unser Eigentum, solange wir gegen den Käufer irgendwelche Geldforderungen haben. Im Falle der Be- oder Verarbeitung der von uns gelieferten Waren durch den Käufer werden wir nach dem Verkaufswert unserer Ware Miteigentümer.
    Der Eigentumsvorbehalt erlischt, wenn sie durch ordnungsgemäßen Verkauf das Gewahrsam des Käufers verlässt. Bei Weiterveräußerung der Ware vor völliger Barzahlung durch den Käufer tritt letzterer schon jetzt alle aus der etwaigen Weiterveräußerung der unverarbeiteten oder verarbeiteten Ware ihm zustehenden oder entstehenden Forderungen in Höhe des anteiligen Verkaufswertes unserer Ware an uns ab.
    Solange der Schuldner seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht voll erfüllt hat, sind wir jederzeit berechtigt, Sicherheitsleistung von ihm zu verlangen.
    Pfändungen unserer Ware durch Dritte sind uns bei Vermeidung von Schadenersatzansprüchen sofort anzuzeigen.
  4. Die Lieferzeit wird möglichst genau angegeben; treten durch unvorhergesehene Umstände Verzögerungen oder Lieferungsunmöglichkeiten ein, so lehnen wir Inverzugsetzung sowie Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung ab.
  5. Der Versand erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch wenn die Preise frei Haus Bestimmungsort vereinbart sind und wir mit den Papieren unseres Kunden versenden. Die Ware wird ab unserer Fabrik geliefert. Wenn bestimmte Weisungen für den Versand in der Bestellung nicht gegeben sind, versenden wir nach bestem Ermessen ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung. Die Wahl der Beförderung bleibt uns vorbehalten. Eine Gewähr für günstige Verfrachtung und rechtzeitige Ankunft oder rechtzeitige und schnelle Beförderung übernehmen wir nicht.
  6. Im Allgemeinen ist eine Unter- bzw. Überlieferung bis zu 10 % zulässig.
  7. Uns zur Beleistung oder Rahmung zur Verfügung gestellte Materialien müssen unserer Verarbeitung standhalten. Diese Materialien müssen transportsicher, kantengeschützt und planliegend auf Paletten angeliefert werden und einheitlich genau beschnitten sein. Unser Papierfleischanspruch ist hier zu berücksichtigen. Der Druck muss ausgetrocknet sein. Der Druck muss kratzfest sein. Für Schäden, an den uns zur Beleistung oder Rahmung gelieferten Materialien, die durch nichtbeachten der vorher aufgezeigten Eigenschaften, bei unserer Verarbeitung entstehen, haften wir unter keinen Umständen. Dies gilt auch für Materialien die wir nur verpacken. Wir prüfen uns angelieferte Materialien, stichprobenmäßig nach oben aufgezeigten Eigenschaften. Wir prüfen weder die Richtigkeit des Druckes noch dessen Farbgebung. Nach positiv verlaufender Stichproben-Kontrolle wird die Auflage verarbeitet. Überauflagen werden vernichtet, es sei denn wir werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir diese Überauflage zurücksenden sollen. Die Rücksendung erfolgt unfrei.
  8. Beanstandungen sind innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Etwaige Beanstandungen der Qualität der Ware müssen vor ihrer Verarbeitung oder Benützung bekanntgegeben werden. Die Ware gilt mit ihrer Verarbeitung oder Benutzung als handelsüblich anerkannt und übernommen. Bei von uns anerkannten Mängeln nehmen wir die Ware zurück und liefern gegebenenfalls Ersatz oder vergüten den Gegenwert nach unserer Wahl. Weitergehende Ansprüche, wie Vergütung von Schaden, Arbeiterlöhnen, Frachtkosten, Verzugsstrafen u. dgl. lehnen wir ausdrücklich ab. Für Rost und Verbeulen während des Transportes wird keine Haftung übernommen. Bitte prüfen Sie die an Sie gesandte Auftragsbestätigung. Wir arbeiten exakt nach dieser Bestätigung. Wenn unserer Bestätigung erst nach Fertigstellung oder nach Auslieferung der bestätigten Leistungen widersprochen wird, lehnen wir jede Haftung ab und die erbrachte Leistung muss abgenommen und bezahlt werden.
  9. Entwürfe und Werkzeuge bleiben, auch wenn sie ganz oder anteilig berechnet oder aus irgendwelchen Gründen unberechnet blieben, in jedem Falle unser Eigentum und werden niemals ausgeliefert. Für Verletzung der Schutz- und Urheberrechte anderer in Form, Ausstattung oder Text, haftet allein der Besteller. Von uns gefertigte Entwürfe in Formen oder Druckvorlagen und von uns gefundene Problemlösungen jeglicher Art, bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen gegenüber Dritten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung verwendet werden. Farbtöne suchen wir bestens zu treffen, können aber aus technischen Gründen unbedingtes Einhalten nicht gewährleisten.
  10. Unbeschadet vorstehender Bedingungen gelten Ereignisse höherer Gewalt, wozu auch Streik, Aussperrung, Mangel an Rohstoffen, Betriebsstörungen, zu rechnen sind, als genügende Gründe für den Aufschub der Lieferungen um die Zeit, während der das Hindernis besteht.
  11. Erfüllungsort für die gegenseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag ist Windsbach. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Ansbach gilt, namentlich für gerichtliche Mahnverfahren, für aus der Lieferung entstehende Streitigkeiten als vereinbart.
  12. Die Aufhebung oder Änderung einer der vorstehenden Bedingungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen.
  13. Diese Bedingungen gelten bis zur Außerkraftsetzung ohne weiteres für Anschluss- bzw. spätere Lieferungen als vereinbart.